Mediation in Berlin

Als Mediatorin nehme ich eine friedenstiftende Rolle ein, wenn Sie es wollen. Dabei kann ich nicht gleichzeitig Ihre juristischen Interessen wahrnehmen.

Mediation ist für Sie geeignet, wenn Sie in Konfliktsituationen neutrale Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, um den Konflikt im Interesse beider oder mehrerer Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung und schriftlich fixierten Einigung zu führen, der von gesetzlichen Vorgaben abweichen darf.

Dabei sollen im Ergebnis die Bedürfnisse und Wünsche aller Konfliktparteien in einer selbstbestimmten Einigung Berücksichtigung finden.

In diesem Prozess einer bedürfnisgerechten Lösungsfindung kann ich Sie aufgrund meiner langjährigen Ausbildung und besonderen Lebenserfahrung optimal unterstützen.

Auf Wunsch trete ich Ihnen in sogenannter Co-Mediation gemeinsam mit einem männlichen Mediator gegenüber, was sich bei Partnerschaftskonflikten anbietet und ausgleichend wirkt.

Wenn sich der Prozess schwierig gestaltet und stagniert, nehme ich Supervision in Anspruch.

Kosten

Die Kosten betragen grundsätzlich 140,00 € pro Stunde und Mediand, wenn ich mit einem Kollegen in Co-Mediation arbeite, und 160,00 € pro Stunde, wenn ich alleine mediiere (beides zzgl. 19% MwSt.). Zunehmend übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten für Mediation, da hierdurch hohe Gerichts- und Anwaltskosten gespart werden können.

Geeignete Konflikte (Beispiele)

  • Regelung von Scheidungsfolgen, Unterhaltsfragen und Umgangsrechten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Private Streitigkeiten ohne juristische Relevanz

Prinzipien der Mediation

FreiwilligkeitIn jeder Lage des Verfahrens besteht die Möglichkeit, dieses zu beenden.
OffenheitDie Konfliktpartner legen alle Informationen, Tatsachen und Belege, die für die Mediation erheblich sind, offen.
VertraulichkeitDer Mediator steht nicht als Zeuge zur Verfügung.
Allparteilichkeit, Neutralität und FairnessDer Mediator nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien gleichermaßen wahr. Er stellt sicher, dass sich jede Konfliktpartei über ihre eigenen Bedürfnisse klar wird. (Als Mediatorin berate ich nicht juristisch, da ich dadurch Interessen einseitig wahrnehmen würde. Ich kann also nicht gleichzeitig anwaltlich arbeiten.) Laufende Gerichtsverfahren müssen in dieser Zeit ruhen.
Kenntnisse der GesetzeSpätestens vor der Unterzeichnung der Vereinbarung parteilich rechtlich beraten (gilt nur, soweit es um juristische Streitigkeiten geht).
EigenverantwortlichkeitDie Konfliktpartner nehmen im Mediationsprozess ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sie angemessen.

Grundannahmen des Mediationskonzeptes

  1. Konflikt ist gesund, aber ein ungelöster Konflikt ist gefährlich.
  2. Häufig resultiert ein Konflikt eher daraus, dass die Parteien nicht wissen, wie sie ein Problem lösen können, als dass sie ihn nicht lösen wollten.
  3. Die an einem Streit Beteiligten können grundsätzlich bessere Entscheidungen über ihr Leben treffen als eine Autorität von außerhalb wie etwa ein Schiedsrichter.
  4. Menschen treffen vollständigere und deshalb bessere Entscheidungen, wenn sie die Gefühle, die durch Konflikte entstanden sind, bewusst wahrnehmen und in die Entscheidungen integrieren,
    ohne dass sie die rationalen Belange überwältigen.
  5. Verhandlungen sind eher erfolgreich, wenn die Streitparteien ihre Beziehung nach dem Streit fortsetzen müssen, als wenn sie danach keine Beziehung mehr zueinander haben.
  6. Die Beteiligten einer Übereinkunft halten sich eher an die Bestimmungen, wenn sie selbst für das Ergebnis verantwortlich sind und den Prozess, der zur Übereinkunft geführt hat, akzeptieren.
  7. Der neutrale, vertrauensvolle und nicht-therapeutische Charakter der Mediationssitzungen ermutigt, daran teilzunehmen.
  8. Die in der Mediation erlernten Verhandlungsfähigkeiten sind nützlich, um zukünftig Konflikte zu lösen.